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Ziel der Maßnahme ist es, den Teilnehmer so zu qualifizieren,
dass er die erlangten Fertigkeiten und Erfahrungen besonnen und
eigenverantwortlich umsetzen kann. Der Teilnehmer wird dadurch
aufnahmefähiger, aufnahmebereiter und
aufnahmesensibler. Dadurch hat er die Fähigkeit, Gefahren schon im Vorfeld erkennen zu können und gelernt, damit umzugehen.
Besonders der Bereich Geld- und Werttransporte verlangt vom Teilnehmer
ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, Schnelligkeit, Handlungsbereitschaft
und Handlungssicherheit im Umgang mit der Schusswaffe.
Der Schusswaffengebrauch, als äußerstes und schwerwiegendstes Mittel,
das man gegen Menschen einsetzen kann, unterliegt besonderen Regelungen
und Bestimmungen.
Von den in Bewachungsunternehmen tätigen Personen erwartet man eine
professionelle Beherrschung des gesetzlichen Befugnisspektrums sowie
die perfekte Beherrschung der Waffe.
Der Einsatz der Schusswaffe durch die zum Führen von Schusswaffen
Berechtigten, stellt als tiefgreifender Eingriff in die Rechte eines
Anderen hohe Anforderungen an die Personen. Es ist daher unabdingbar,
dass jeder Berechtigte eine sorgfältige und fundierte Ausbildung
durchläuft, die ihn befähigt, sachgerecht und rechtlich einwandfrei zu
agieren und zu reagieren.
Die Konzeption für die Schießausbildung privater Sicherheitskräfte,
soll in Verbindung mit der „ Einsatzbezogenen Fortbildung“ dazu
beitragen.






Für die Aus- und Fortbildung im Umgang mit der Schußwaffe bedeutet das,
- in Phase eins die „sichere Handhabung der Schusswaffe zu erlernen,
Bewegungsabläufe zu verinnerlichen bis zum „automatisierten
Prozess“.
- in Phase zwei die unumgänglich die erforderliche „Treffsicherheit“ zu
erwerben.
- in Phase drei Theorie und Praxis „Situationstrainings“ zusammenzuführen.
- in Phase vier „Sachkompetenz“ und „Schießfertigkeit“ durch praxisorientierte Übungsabläufe zu erlangen.
Ziel
dieser Vier- Phasen- Ausbildung ist es, Fähigkeiten beim Teilnehmer
auszubilden, die ihn befähigen, die daraus resultierende
„Handlungssicherheit“ zu erlangen.
Die Maßnahme
gliedert sich in 56 Unterrichtseinheiten. Eine Einheit beträgt 45
Minuten. Es finden pro Tag 8 Unterrichtseinheiten statt, an 5 Tagen pro
Woche.
Die Maßnahme beinhaltet die Waffensachkundeprüfung vor einem „ordentlichen“ Prüfungsausschuss.
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